Made in Berlin

Zahnimplantate aus hauseigener Herstellung – Qualität und Kosten

Hochwertige Qualität
mit 5-Jahres-Garantie

Implantate sind eine Investition für das Leben

Alle von uns eingesetzten Implantate stammen von renommierten Schweizer Herstellern. Die darauf aufbauenden Kronen -also der eigentliche Zahnersatz- werden in unserem hauseigenen Dentallabor von erfahrenen Zahntechnikern unter der Leitung des zertifizierten Zahntechnikermeisters Nikolai Küffner individuell aus hochwertigen Qualitätsmateralien deutscher Hersteller gefertigt.

Das garantieren wir Ihnen schriftlich mit unserer 5-Jahres-Garantie auf festsitzenden Zahnersatz.

 
 

Haltbarkeit von Zahnimplantaten

Welche Lebensdauer haben Zahnimplantate?

Implantate bestehen aus einem extrem haltbaren, widerstandsresistenten und nachhaltigen Material. Nach heutigen Erkenntnissen spricht nichts dagegen, dass sie genauso lang in Ihrem Mund verbleiben können wie Ihre eigenen Zähne, das bedeutet also ein Leben lang.

Die Haltbarkeit Ihres Implantates hängt jedoch noch stärker als die Ihrer eigenen Zähne, im wesentlichen von der Pflege ab. Es empfiehlt sich, neben einer sehr guten eigenen Mundhygiene, spätestens alle 6 Monate eine professionelle Zahnreinigung durchführen zu lassen und die Implantate im gleichen Abstand zahnärztlich kontrollieren zu lassen.

Kosten für Implantate

Kosten bei gesetzlich und privat versicherten Patienten

Die finanziellen Kosten für Zahnimplantate können unsere Spezialisten sehr genau bestimmen. Die Krankenkassen – insbesondere die gesetzlichen Kassen – übernehmen meistens nur eine festgelegte Summe, Sie sollten daher für sich unbedingt einen Eigenanteil kalkulieren.

Wie hoch dieser ausfällt, ist von vielen Faktoren abhängig: die Lage der Zahnimplantate, die Anzahl, dem verfügbaren Knochenangebot und letztendlich von Ausführung und Material Ihres Zahnersatzes.
Mit den folgenden Hinweisen können Sie sicher sein, dass Ihnen von Ihrer Krankenkasse zumindest ein Teil der Kosten für Ihr Implantat erstattet wird.

Implantologische Planung

Die GKV ( gesetzliche Krankenkasse ) wird das Einsetzen  Ihrer Zahnimplantate nur unter besonderen, seltenen Voraussetzungen bezuschussen. Wenn Sie definierte Vorerkrankungen haben ( z.B. multiple Zahnnichtanlagen ) oder Sie Mundkrebspatient nach erfolgreicher Behandlung sind, besteht manchmal die Möglichkeit der Kostenübernahme für die Chirurgie.

Diese Erkrankungen müssen der Kasse bereits bekannt sein und werden üblicherweise durch diese erneut gesondert begutachtet. Da Sie in den überwiegenden Fällen für diese Kosten selbst aufkommen müssen, erhalten Sie für diesen Teil der Behandlung von uns einen individuellen, implantologischen Kostenplan zu Ihrer genauen Information.

Kurzfristige, provisorische Versorgung

Sollten Sie eine provisorische Versorgung z.B. mit einer Vollprothese oder einem herausnehmbaren Klammerprovisorium benötigen, erhalten Sie von uns einen speziellen Kostenplan für die Krankenkasse, der vor Behandlungsbeginn von der Kasse genehmigt werden muss. Auch im Falle des Einsatzes eines festsitzenden Implantat- oder zahngetragenen Provisoriums, können Sie in den meisten Fällen mit einer Bezuschussung durch die GKV rechnen. Zur Erreichung dieses Zuschusses wird von uns ein besonderer Kostenplan erstellt, den Sie durch die Krankenkasse genehmigen lassen müssen.

Sprechen Sie – auch im Falle einer ersten Ablehnung – mit Ihrer Kasse über die Zuschussleistung der festsitzenden provisorischen Versorgungen, denn die Erfahrung zeigt, dass diese nicht von jeder gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Im Ablehnungsfall müssen Sie als Patient diese Behandlungskosten leider selbst tragen.

Der endgültige Zahnersatz
( Ihre Implantate, auch prothetische Versorgung genannt )

Für die Anfertigung des endgültigen Zahnersatzes ( also Ihre individuelle prothetische Behandlung ) wird ebenfalls ein gesonderter Kassenkostenplan erstellt, der aus zwei wesentlichen Teilen besteht. Einerseits umfasst dieser Kostenplan die Kassenplanung mit dem entsprechenden, individuell berechneten Kassenzuschuss und andererseits die eigentlich durchzuführende implantatprothetische Behandlung.

Üblicherweise wird der, von Ihrer Krankenkasse festgelegte Festzuschuss, als Anzahlung mit der gesamten Versorgung verrechnet, wenn Sie diesen Zuschuss an die Praxis abgetreten haben. Der Zuschuss der Krankenkasse ist individuell unterschiedlich und im Wesentlichen abhängig von Zustand, Lage und Anzahl Ihrer eigenen, natürlichen Zähne.

Die Zahnzusatzversicherung

Im Idealfall verfügen Sie auch als Kassenpatient über eine private Zahnzusatzversicherung. In diesem Fall kann bei Ihrem Versicherer ein entsprechender Antrag auf Zuschuss gestellt werden.
Auch bei privaten Versicherern gilt grundsätzlich die Regel, dass die Pläne vor Behandlungsbeginn vollständig eingereicht und genehmigt werden müssen.

In den meisten Fällen erfolgt die Auszahlung der individuell versicherten Zusatzleistung unabhängig vom Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse direkt an Sie.

Für Privatpatienten gilt:

Reichen Sie vor Behandlungsbeginn die Heil- und Kostenpläne vollständig und umfassend bei Ihrem Versicherer ein. Es kann auch bei der privaten Gesundheitsvorsorge zu einer gesonderten Begutachtung kommen. Sollten Sie die Pläne nicht vor dem eigentlichen Beginn der zahnärztlichen Versorgungsleistung Ihrem Versicherer vorgelegt und von diesem genehmigt bekommen haben, kann das zu erheblichen Einbußen bei der Höhe der Zuschussleistung führen.

In den meisten Fällen erhalten Sie bei uns drei Kostenpläne:

  • für das Setzen der Implantate ( implantologische Phase )
  • für die kurzfristige, provisorische Versorgung
  • für den endgültigen Zahnersatz ( prothetische Versorgung )

Was zahlt die Krankenkasse beim Einsatz von Implantaten?

Eines ist sicher, Implantate sind in jedem Fall eine kluge und langfristige Investition in Ihre Gesundheit und Lebensqualität.
Fest steht, die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen zum Teil die Kosten für eine Implantatversorgung. Es gibt einen Festzuschuss für den prothetischen Aufbau, der auf den Implantaten befestigt wird. Dieser Zuschuss richtet sich nach der Anzahl der fehlenden Zähne und muss bei der Krankenkasse gesondert beantragt werden.

Private Krankenkassen und Beihilfestellen übernehmen in aller Regel einen bestimmten Prozentsatz der Kosten. Vor der Behandlung erhalten Sie von uns einen Heil- und Kostenplan, den Sie dort einreichen können.

Wir lassen Sie mit den Kosten aber nicht alleine, sprechen Sie uns gerne auf eine Finanzierung oder Teilzahlung an. Gesunde Zähne sollten nicht an finanziellen Möglichkeiten scheitern.